Nutzungsbedingungen FRISCHMARKTcheque

§ 1 Geltungsbereich und Herausgeber

Diese Nutzungsbedingungen regeln Erwerb, Einlösung und Gültigkeit der FRISCHMARKTcheques. Herausgeber und Vertragspartner ist Der Frischmarkt, Inhaber Philipp Schneider, Gönnerstraße 4, 96050 Bamberg (nachfolgend „Der Frischmarkt“), erreichbar unter se*****@*************kt.de. FRISCHMARKTcheques sind gedruckte Wertschecks mit aufgedrucktem Betrag, Gültigkeitsdatum und Frischmarkt-Abrechnungsnummer (FM-ANr). Sie sind keine Zahlungsmittel im Sinne des Geldrechts und berechtigen ausschließlich zum Einkauf bei Der Frischmarkt. Abweichende Bedingungen von Käufern, insbesondere von Arbeitgebern, gelten nur, wenn Der Frischmarkt ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Varianten

Der FRISCHMARKTcheque Business richtet sich an Arbeitgeber, die ihn ihren Mitarbeitern als Sachbezug zur Verfügung stellen. Er wird vom Unternehmen gegen Rechnung bestellt, auch über das Businessportal unter www.der-frischmarkt.de/cheque. Er hat einen Wert von höchstens 50 Euro je Cheque und ist übertragbar. Der FRISCHMARKTcheque Crew wird von Der Frischmarkt an die eigenen Mitarbeiter ausgegeben und darf nur an Angehörige weitergegeben werden. Der FRISCHMARKTcheque Privilege richtet sich an Privatkunden. Er kann im Laden gekauft oder unter www.der-frischmarkt.de/cheque vorbestellt werden und ist übertragbar. Für alle Varianten gelten dieselben Einlöseregeln nach den §§ 4 bis 7. § 8 gilt zusätzlich nur für den FRISCHMARKTcheque Business.

§ 3 Erwerb und Bezahlung

Beim FRISCHMARKTcheque Business bestellt das Unternehmen schriftlich, per E-Mail oder über das Businessportal unter www.der-frischmarkt.de/cheque. Dabei gibt es Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, Anzahl und Stückelung an. Eine Mindestbestellmenge gibt es nicht; der Wert eines Cheques beträgt höchstens 50 Euro. Der Frischmarkt stellt eine Rechnung. Die Cheques werden nach Zahlungseingang ausgehändigt oder versandt, die Versandkosten trägt der Besteller.

Den FRISCHMARKTcheque Privilege kauft man im Laden gegen sofortige Zahlung oder per Online-Vorbestellung unter www.der-frischmarkt.de/cheque. Vorbestellte Cheques werden nach Zahlungseingang im Laden bereitgelegt oder versandt. Verbraucher, die einen Cheque online oder per E-Mail bestellen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt. Bereits ganz oder teilweise eingelöste Cheques können nicht widerrufen werden. Die Widerrufsbelehrung wird bei der Bestellung gesondert übermittelt.

Den FRISCHMARKTcheque Crew gibt ausschließlich Der Frischmarkt an die eigenen Mitarbeiter aus. Ein Anspruch auf Ausgabe besteht nur, soweit er gesondert vereinbart ist. Für den Kauf von Cheques werden keine Bonuspunkte vergeben.

§ 4 Einlösung

Cheques können ausschließlich während der Öffnungszeiten im Laden Der Frischmarkt Markthalle, Hauptstraße 35, 97437 Haßfurt, eingelöst werden. Jeder Cheque kann nur einmal eingelöst werden. Mehrere Cheques können für einen Einkauf kombiniert werden; ein Differenzbetrag ist bar oder mit Karte zu zahlen. Eine Auszahlung in bar, eine Überweisung oder ein Umtausch in Bargeld ist ausgeschlossen, und Wechselgeld wird nicht herausgegeben. Ein Cheque ist in einem Einkauf vollständig zu verwenden. Liegt der Einkaufswert unter dem Chequewert, wird der Restbetrag weder ausgezahlt noch gutgeschrieben. Für den Teil eines Einkaufs, der mit einem Cheque bezahlt wird, werden keine Bonuspunkte gutgeschrieben. Werden Waren zurückgegeben, die mit einem Cheque bezahlt wurden, wird ein neuer Cheque über den erstatteten Betrag ausgestellt, nicht in bar.

§ 5 Ausgeschlossene Waren und Leistungen

Cheques können nicht eingelöst werden für Paketdienstleistungen (GLS- und DPD-Paketshop), für Gutscheine und andere FRISCHMARKTcheques, für Aufladeprodukte wie Guthabenkarten, für Provisionsartikel und Leistungen Dritter, für Pfand sowie für die Begleichung offener Rechnungen von Gewerbekundenkonten.

§ 6 Gültigkeit

Ein Cheque kann bis zu dem aufgedruckten Datum eingelöst werden. Der FRISCHMARKTcheque Business und der FRISCHMARKTcheque Crew gelten ein Jahr ab Ausgabe. Der FRISCHMARKTcheque Privilege gilt drei Jahre, und zwar bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Ausgabejahr. Nach Ablauf des Datums werden Business- und Crew-Cheques auf Anfrage in einen neuen, gültigen Cheque gleichen Werts umgetauscht. Dieser Anspruch besteht bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Ausgabe (gesetzliche Verjährungsfrist, §§ 195, 199 BGB). Danach verfällt der Cheque ersatzlos.

§ 7 Verlust, Beschädigung, Fälschung

Cheques sind wie Bargeld aufzubewahren. Für verlorene, gestohlene oder vernichtete Cheques wird kein Ersatz geleistet. Beschädigte Cheques werden angenommen, wenn Betrag, Gültigkeit und FM-ANr eindeutig lesbar sind. Der Frischmarkt prüft Cheques anhand der FM-ANr. Cheques, die gefälscht, verändert, bereits eingelöst oder nicht ordnungsgemäß ausgegeben sind, werden nicht angenommen und können einbehalten werden. Für Business-Cheques, die nachweislich vor der Übergabe an den Besteller abhandengekommen sind, stellt Der Frischmarkt Ersatz aus und sperrt die betroffenen FM-ANr.

§ 8 Zusatzbestimmungen FRISCHMARKTcheque Business (Sachbezug)

Der FRISCHMARKTcheque Business ist so gestaltet, dass er die Voraussetzungen eines Sachbezugs nach § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllt. Er berechtigt ausschließlich zum Bezug von Waren bei Der Frischmarkt und kann nicht in Geld umgetauscht werden. Für die lohnsteuerliche Behandlung ist allein der Arbeitgeber verantwortlich. Das gilt insbesondere für die Einhaltung der monatlichen Freigrenze (derzeit 50 Euro, § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) und dafür, dass der Cheque zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 8 Abs. 4 EStG). Der Frischmarkt erbringt keine Steuerberatung. Der Cheque ist ein Mehrzweckgutschein im Sinne von § 3 Abs. 15 UStG, da mit ihm Waren mit unterschiedlichen Steuersätzen bezogen werden können. Die Rechnung an den Arbeitgeber wird deshalb ohne Umsatzsteuer ausgestellt; die Umsatzsteuer entsteht erst bei der Einlösung. Der Arbeitgeber informiert seine Mitarbeiter über diese Nutzungsbedingungen. Mit der Einlösung erkennt der Mitarbeiter sie an.

§ 9 Datenschutz und Schlussbestimmungen

Personenbezogene Daten werden nur zur Abwicklung von Bestellungen verarbeitet, also bei Business-Bestellungen und Privilege-Vorbestellungen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter www.der-frischmarkt.de. Bei der Einlösung im Laden werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Der Frischmarkt kann diese Bedingungen für künftig ausgegebene Cheques ändern. Für bereits ausgegebene Cheques gelten die Bedingungen zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Bamberg. Der Frischmarkt ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Der Frischmarkt
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