Teilnahmebedingungen Punkteprogramm Der Frischmarkt

Diese Bedingungen gelten für das Punkteprogramm von Der Frischmarkt mit digitaler Kundenkarte und Punktekarte.

§ 1 Veranstalter und Teilnahme

Veranstalter des Punkteprogramms ist Der Frischmarkt, Inhaber Philipp Schneider, Gönnerstraße 4, 96050 Bamberg (nachfolgend „Der Frischmarkt“), erreichbar unter se*****@*************kt.de. Teilnehmen können Privatpersonen ab 18 Jahren. Gewerbekunden sowie Mitarbeiter von Der Frischmarkt sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig. Jede Person kann ein Punktekonto führen. Ein Konto kann nicht auf mehrere Personen aufgeteilt oder mit anderen Konten zusammengelegt werden. Mit dem Anlegen oder der ersten Nutzung einer Kundenkarte erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.

§ 2 Kundenkarte

Die Kundenkarte gibt es als digitale Karte (Link in der Instagram-Bio von @derfrischmarkt) oder als gedruckte Punktekarte. Beide greifen auf dasselbe Punktekonto zu. Eine Karte kann im Laden oder unter www.der-frischmarkt.de/punktestand angelegt werden. Dort kann nach Eingabe der Kartennummer auch der aktuelle Punktestand abgerufen werden. Die Kundenkarte kann personalisiert, also mit Name und Kontaktdaten, oder anonym genutzt werden. Auf Wunsch kann eine personalisierte Kundenkarte mit dem Kundenkonto für Vorbestellungen verknüpft werden. Die Karte bleibt Eigentum von Der Frischmarkt und ist nicht übertragbar.

Wird eine personalisierte Karte beim Einkauf vergessen, können die Punkte auf Nennung des Namens gebucht werden. Das gilt auch, wenn Angehörige oder Freunde für den Teilnehmer einkaufen. Der Verlust einer personalisierten Karte ist Der Frischmarkt mitzuteilen; das Punkteguthaben wird dann auf eine neue Karte übertragen. Bei einer anonymen Karte ist ein Ersatz nicht möglich, da sie keinem Teilnehmer zugeordnet werden kann.

§ 3 Punkte sammeln

Für jeden vollen Euro Einkaufswert erhält der Teilnehmer einen Punkt. Maßgeblich ist der bezahlte Betrag nach Abzug von Rabatten und eingelösten Prämien. Keine Punkte gibt es für Paketdienstleistungen (GLS- und DPD-Paketshop), für Gutscheine und FRISCHMARKTcheques, für Aufladeprodukte, für Provisionsartikel und Leistungen Dritter sowie für Pfand und Liefergebühren. Für den Teil des Einkaufswerts, der mit einem FRISCHMARKTcheque beglichen wird, werden keine Punkte gutgeschrieben.

Punkte werden beim Einkauf gebucht. Nachträgliche Buchungen sind nur mit Kassenbon und innerhalb von 14 Tagen möglich. Bei Rückgabe von Waren werden die dafür gebuchten Punkte wieder abgezogen. Der Frischmarkt kann Sonderaktionen mit zusätzlichen Punkten anbieten.

§ 4 Prämien einlösen

Gesammelte Punkte können gegen Prämien eingetauscht werden, zum Beispiel Kaffee to go, Einkaufsgutschriften, Käse oder Schafsmilch-Joghurt. Die aktuellen Prämien und Punktwerte werden im Laden auf den Werbemonitoren angezeigt und sind unter www.der-frischmarkt.de/punktestand nach Eingabe der Kartennummer abrufbar. Prämien gibt es nur, solange sie vorrätig sind. Der Frischmarkt kann das Prämienangebot jederzeit ändern; bereits gesammelte Punkte bleiben erhalten. Punkte haben keinen Geldwert. Eine Auszahlung in bar oder eine Übertragung auf andere Konten ist ausgeschlossen. Einkaufsgutschriften aus Punkten können nicht mit Bargeld ausgeglichen werden, und ein Restwert wird nicht ausgezahlt.

§ 5 Kein Verfall der Punkte

Gesammelte Punkte verfallen nicht, solange die Teilnahme besteht. Ein Mindestumsatz oder eine regelmäßige Nutzung ist nicht erforderlich. Endet die Teilnahme (§ 6), verfallen nicht eingelöste Punkte nach Ablauf von drei Monaten. Innerhalb dieser Zeit können sie noch eingelöst werden.

§ 6 Missbrauch, Kündigung, Programmänderung

Der Teilnehmer kann seine Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden, im Laden oder per E-Mail. Der Frischmarkt kann die Teilnahme mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bei Missbrauch ist eine fristlose Kündigung möglich, etwa bei Manipulation von Buchungen oder beim Sammeln von Punkten für fremde Einkäufe gegen Entgelt; missbräuchlich erlangte Punkte werden gestrichen. Der Frischmarkt kann diese Bedingungen oder das Programm mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat ändern oder einstellen. Die Ankündigung erfolgt auf den Werbemonitoren im Laden und unter www.der-frischmarkt.de/punktestand. Wird das Programm eingestellt, können vorhandene Punkte noch mindestens drei Monate eingelöst werden.

§ 7 Übergangsregeln

Der Frischmarkt betreibt ausschließlich ein eigenes Punktesystem. Die frühere Bonice-Kundenkarte wurde deaktiviert, und alle Punkte wurden vollständig in das eigene Punkteprogramm übertragen. Jeder übernommene Teilnehmer hat zusätzlich 10 Punkte gutgeschrieben bekommen. Die Punktekarte ersetzt die frühere Stempelkarte, neue Stempelkarten werden nicht mehr ausgegeben. Im Umlauf befindliche Stempelkarten können weiterhin genutzt werden. Vollständig gestempelte Karten (10 Stempel) werden mit 5 Euro Rabatt eingelöst. Auf Wunsch werden Stempel in Punkte umgewandelt; ein Stempel entspricht 10 Punkten.

§ 8 Datenschutz und Schlussbestimmungen

Für das Punktekonto verarbeitet Der Frischmarkt die Kartennummer, den Punktestand sowie Datum und Betrag punkteberechtigter Einkäufe. Bei einer personalisierten Karte kommen Name und Kontaktdaten hinzu, bei einer Verknüpfung mit dem Kundenkonto auch die dort hinterlegten Daten. Bei einer anonymen Karte werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Rechtsgrundlage ist die Durchführung des Programms (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Daten werden ausschließlich von Der Frischmarkt gespeichert und nicht an Dritte zu Werbezwecken weitergegeben. Sie werden spätestens sechs Monate nach Ende der Teilnahme gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Werbung per E-Mail oder Messenger gibt es nur mit gesonderter Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter www.der-frischmarkt.de. Es gilt deutsches Recht. Der Frischmarkt ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

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